Zuwendungsarten und ihre Verwendung

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Zuwendung an die Christophorus Stiftung, die Spende oder die Zustiftung. Beide Formen gelten sowohl für Geldzuwendungen, als auch für Sachzuwendungen.

Die Spende

Spenden unterliegen dem Gebot der zeitnahen Verwendung, das bedeutet, dass Ihre Spende spätestens im folgenden Jahr für den gemeinnützigen Zweck der Stiftung wieder ausgegeben werden muss.
Wenn Sie also kurzfristig und konkret ein Projekt im Sinne des Stiftungszwecks unterstützen wollen, ist die Spende dafür der richtige Weg.

Die Zustiftung

Wenn Sie wünschen, dass Ihre Zuwendung nachhaltig dem Stiftungszweck dient, ist die Zustiftung das Richtige.
Ihre Zustiftung wird dann dem Vermögensstock der Stiftung zugeführt und ist dort in Ihrem Wert dauerhaft gesichert.
Die Christophorus Stiftung legt die Mittel ertragsbringend an und fördert aus den erzielten Erträgen nachhaltig die gemeinnützigen Zwecke.
Damit Ihre Zuwendung als Zustiftung angesehen wird, genügt eine entsprechende Angabe im Zahlungsbeleg oder bei der Übergabe der Zuwendung.

Im ersten Jahr des Bestehens der Stiftung werden auch Spenden dem Vermögensstock der Stiftung zugeführt, um damit so schnell wie möglich die Voraussetzungen zu schaffen, nachhaltig im Sinne des Stiftungszwecks zu fördern.