Bezuschussung von Therapeutenkosten
>>Tiergestützte Therapien mit dem Stíftungseigenen Pferd<<
Um die regelmäßige und nachhaltige Nutzung der umfassenden, reittherapeutischen Angebote die sich aus Besitz und Haltung des Pferdes ergeben sicherzustellen, ist auch eine Bezuschussung der Therapeutenkosten im Rahmen eines monatlichen Gesamtbudgets von 500,-€ möglich.
Antragsberechtigt sind alle betreuten Personen in den Einrichtungen der Christophorus-Gemeinschaft e.V., wenn sie nicht über entsprechende finanzielle Eigenmittel verfügen.
Voraussetzung für eine Bezuschussung ist im individuellen Fall ist
1.) eine medizinische/ therapeutische Indikation ( Empfehlungen / Verordnungen) in Absprache mit den behandelnden Ärzten / Krankengymnasten / Krankenschwester (z.B. zur Stabilisierung des Bewegungs- und Muskelabläufe/ Gleichgewichtsschulung/ Sinnesschulung)
und/ oder
2.) eine sozialtherapeutische Empfehlung die die von den verantwortlichen zuständigen Begleitern im Haus / Arbeitsbereich (individuelles Fallmanagement) ausgesprochen wird (u.a. Selbst- und Fremdwahrnehmungen/Beziehungsaufbau/Sinneserlebnisse intensivieren/ Verantwortung übernehmen/ Vertrauen finden)
und/ oder
3.) die freie Entscheidungen und der Wunsch der betreuten Person oder ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer (Selbstbestimmung/ Freizeitgestaltung/ Hobby)
und eine Stellungnahme/ Einschätzung der, innerhalb der Christophorus-Gemeinschaft e. V. zuständigen Wohnbereichs- bzw. Arbeitsbereichsleitung, über die finanzielle Situation des Antragstellenden.
Der Vorstand der Christophorus Stiftung entscheidet aufgrund dieser Voraussetzungen im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses von maximal 80% der Therapeutenkosten.
Die Therapieeinheiten können zeitlich sowohl innerhalb der Arbeits- oder Tagesstruktur als auch außerhalb in der Freizeit realisiert werden.
Förderantrag Christophorus Stiftung